Die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken auf dem Personalausweis ist einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge zulässig. Die zuständige Generalanwältin Laila Medina sieht keine ungerechtfertigte Einschränkung des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens, wie sie am Donnerstag in Luxemburg erklärte. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte dem EuGH die Frage vorgelegt. (Az. C-61/22)
Es muss über die Klage eines Deutschen entscheiden, der einen neuen Personalausweis braucht und dafür keine Fingerabdrücke abgeben will. Seit August 2021 werden Fingerabdrücke im Chip von Ausweisen gespeichert.
Die Auffassung der Generalanwältin ist für das spätere Urteil nicht bindend, die Richterinnen und Richter des EuGH orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht veröffentlicht.
smb/cfm