Für Grundschulkinder wird es ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Der Bundestag billigte am Freitag die Neuregelung, die für die Kinder die Möglichkeit einer täglich achtstündigen Betreuung vorsieht. Für das Gesetz stimmten Union, SPD und Grüne, die anderen Fraktionen enthielten sich.
Der Rechtsanspruch soll grundsätzlich auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen festlegen. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in Ganztagsschulen.
Die Umsetzung soll 2026 mit den Erstklässlern beginnen. In den darauf folgenden Jahren sollen die weiteren Klassenstufen folgen. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
In vielen Bundesländern müssen zusätzliche Plätze geschaffen werden. Insbesondere im Osten sind aber vielerorts genügend Kapazitäten vorhanden. Gegen das neue Gesetz gibt es Vorbehalte in den Bundesländern, die eine finanzielle Überlastung befürchten. Die Neuregelung muss noch den Bundesrat passieren, um in Kraft treten zu können. Nach dem Willen der GroKo soll die Neuregelung noch vor der Sommerpause die Länderkammer passieren.
Um den Ländern entgegen zukommen, wurde zuletzt vereinbart, dass die Länder Fördermittel für den Ausbau von Betreuungseinrichtungen ein Jahr länger als ursprünglich geplant beantragen können.
by Ina FASSBENDER