Berlin ist eines der wenigen Bundesländer, das vor den Sommerferien nicht mehr in den Präsenzunterricht zurückkehren wollte. Doch diese Entscheidung ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig. Dort hat man nun der Klage von 2 Grundschülern stattgegeben, die gefordert hatten in den Grundschulen wieder Präsenzunterricht im Regelbetrieb möglich zu machen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilanträgen einer Schülerin und eines Schülers von 2 Berliner Grundschulen stattgegeben. Die Kinder hatten auf Wiederaufnahme der Präsenzunterricht im Regelbetrieb geklagt. Diese Entscheidung gilt nun erst einmal nur für die beiden Kläger. Doch häufig geht von solchen Entscheidungen dann eine Signalwirkung aus. Die beiden Schüler sahen sich in ihren Grundrechten verletzt und forderten die Rückkehr zum Präsenzunterricht. Das Verwaltungsgericht hatte dieser Klage nun stattgegeben. Noch könnte die Stadt Berlin allerdings eine Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einreichen. Von Seiten der Stadt war argumentiert worden, die getroffene Maßnahme des Wechselunterrichts sei notwendig, weil die Covid19-Inzidenzen besonders unter Kindern und Jugendlichen hoch sei. Doch das Gericht entschied, dass man auch in Berlin die Regelungen im Bundesnotbremsegesetz anwenden müsse.
Im Gesetz ist vorgesehen, dass Wechselunterricht nur dann eine Option ist, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz hintereinander an 3 Tagen den Schwellenwert von 100 überschreitet. Aktuell liegt der Inzidenzwert in Berlin allerdings gerade bei 33. Laut dem Gericht seien im Gesetz also die Schwellenwerte angegeben, die bei den Entscheidungen zu berücksichtigen seien. Das Gericht kommt zu der Ansicht, dass Berlin seinen Einschätzungsspielraum bei der Entscheidung für den Wechselunterricht überschritten hat. Zwar sei der Zweck der Maßnahme durchaus legitim, doch angesichts der niedrigen Infektionszahlen habe Berlin nicht hinreichend dargelegt, dass der Wechselunterricht zum Erreichen der Eindämmung der Pandemie zwingend notwendig ist. “Die höheren Inzidenzwerte in der Gruppe der Schülerinnen und Schüler rechtfertigten die pauschale Anwendung des Wechselmodells nicht“, schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Außerdem habe Berlin auch nicht beweisen können, “weshalb die bereits vorhandenen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen nicht ausreichten, um den angestrebten Zweck zu erreichen“. Nun müssen die betroffenen Schulen für die beiden klagenden Schüler Präsenzunterricht anbieten.