43402:

Große Rückrufaktion bei Rewe, Edeka und Co – Zahlreiche Wurstwaren mit Listerien verseucht!

Der Warnhinweis weitet sich aus! Aktuell haben mehrere Discounter einen Rückruf wegen verseuchter Wurstwaren gestartet. Nach bisherigen Erkenntnissen sind die Discounter Rewe, Edeka und Kaufland betroffen. In den Filialen selbst hat man die vom Rückruf betroffenen Produkte bereits aus den Regalen genommen. Allerdings wurden vor dem Rückruf anscheinend bereits betroffene Waren an die Kunden in verschiedenen Filialen verkauft. Das müssen Sie jetzt wissen!

Rückrufaktion wird ausgeweitet

Neue Infos und mehr Produkte betroffen! Schon in der Vorwoche hatten die Discounter darüber informiert, das ein Lyoner-Aufschnitt des Unternehmens Landmetzgerei Heinzelmann in der 125-Gramm-Packung zurückrufen werden muss. Zunächst hieß es von Seiten des Unternehmens aber, dass lediglich Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen dem 3. und 10. September 2022 betroffen sein sollten. Dies hatte das Unternehmen aus dem baden-württembergischen Fluorn-Winzeln im Landkreis Rottweil zunächst mitgeteilt. Doch offenbar musste der Rückruf nun auf alle Produkte mit Mindesthaltbarkeitsdaten bis zum 24. September 2022 ausgeweitet werden. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, sei ein Großteil der betroffenen Ware vor allem in den Filialen von Edeka, Rewe und Kaufland in Baden-Württemberg vertrieben worden worden.

Lyoner-Wurst ist mit Listerien verseucht

Bei Routinekontrollen hatte das Unternehmen Listerien in seinen Wurstwaren gefunden. Dies kann dazu führen, dass manche Personen nach dem Verzehr der Wurst an einer Listeriose erkranken. Besonders für Kleinkinder, ältere Senioren, Menschen mit Immunschwäche und schwangere Frauen kann es größere gesundheitliche Probleme bedeuten. Bei einem schweren Verlauf der Erkrankung beschränken sich die gesundheitlichen Probleme nicht nur auf Magen-Darm-Beschwerden, sondern können sogar eine Sepsis oder eine Hirnhautentzündung auslösen. Bei schwangeren Frauen kann es zu Fehlgeburten kommen. Aus diesem Grund sollte man die betroffenen Wurstwaren auf keinen Fall verzehren, sondern sie dort zurückgeben, wo man sie gekauft hat. Dort bekommt man den Kaufpreis auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.

Beliebteste Artikel Aktuell: