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Grober Fehler bei der Stimmabgabe – Ist die Stimme von CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet jetzt ungültig?

Ganz Deutschland wartet gespannt auf das Ergebnis der am Sonntag anstehenden Bundestagswahl. CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet (60) hatte am Sonntag seine Stimme in seinem Wohnort Aachen abgegeben. Doch dabei hatte der Kandidat auf die Nachfolge von Bundeskanzlerin Angela Merkel offensichtlich eine der wichtigsten Regeln der Bundestagswahl nicht beachtet.

Fauxpas bei der Stimmabgabe – Drohen Armin Laschet nun Konsequenzen?

Allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim! So lauten die Grundprinzien des deutschen Wahlrechts, die auch von den Wählern unbedingt einzuhalten sind. Bei der Stimmabgabe von CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet waren jedoch genau gegen diese Prinzipien verstossen worden. Denn bei der Stimmabgabe des CDU-Politikers konnten die um den Kanzlerkandidaten stehenden Journalisten und Kamerateams einen deutlichen Blick auf die Wahlunterlagen von Laschet werfen und so eindeutig identifizieren, wie Laschet gewählt hatte. Bei seinem Auftritt vor den anwesenden Medienvertretern hatte Laschet seinen Stimmzettel so gefaltet, dass klar erkennbar war, wo der amtierende Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen seine Kreuze gesetzt hatte. Ist die Stimme des CDU-Spitzenkandidaten nun etwa ungültig? Denn schließlich ist es verboten den ausgefüllten Wahlzettel öffentlich zu teilen.

Kanzerkandidat Armin Laschet verstößt gegen Bundeswahlordnung

Denn die Regeln sind eindeutig, wie man auf der Webseite des Bundeswahlleiters nachvollziehen kann. Dort steht geschrieben: “Niemand soll nachvollziehen können, welche Person für welche Wahlvorschläge gestimmt hat. Das Wahlgeheimnis ist verletzt, sobald der ausgefüllte und in die Urne geworfene Stimmzettel einer Person zugeordnet werden kann. Das Verbot schützt außerdem die Freiheit der Wahl. Andere Wähler sollen vor einer Beeinflussung bei ihrer eigenen Stimmabgabe geschützt werden.” Eigentlich hätte der im Wahllokal zuständige Wahlleiter die Wahlunterlagen also wegen des begangenen Verstoßes nicht annehmen dürfen. So will es eigentlich die Bundeswahlordnung. Da das Problem aber vor Ort nicht bemängelt wurde, wird die Stimme vermutlich trotzdem als gültig gewertet werden. Andere Twitter-Nutzer wollen noch ein weiteres Problem erkannt haben. Ihrer Meinung nach sei das an der Wahlurne angebrachte Vorhängeschloss offenbar nicht ganz verschlossen gewesen.

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