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Google: Laut US-Gerichtsurteil darf das FBI auf Daten aus ausländischen Email-Konten zugreifen

US-Gerichtsurteil erlaubt FBI Zugriff auf die ausländischen Google-Mail Konten.

Das ja Mal wieder ein dickes Ding, dass ein Gericht aus den USA jetzt dem FBI den Zugriff auf ausländischen Gmail Konten offiziell gewährt. Aber ist auch nicht das erste mal, dass man in den USA den Datenschutz mit Füßen tritt.

Tja nun ist wohl wieder ein neues “Level” erreicht und man muss sich mittlerweile wirklich Fragen, ob man überhaupt noch Dienste aus den USA in Anspruch nehmen sollte!? Und das gilt ja nicht nur für die Mail-Konten, sondern auch für die ganzen großen Cloud-Anbieter, wie Dropbox, OneDrive, Gdrive & Co. Denn wer weiß schon, wie sicher meine Daten dort sind, wenn nun die US-Behörden sogar auf privaten Email-Konten Zugriff bekommen. Bekommt für mich schon ein sehr bitteren Beigeschmack, wobei Verschwörungstheoretiker sicherlich sagen werden, dass es vorher auch nicht anders gewesen ist.

Aber besonders bei Gmail hat das schon immense Auswirkungen, denn jeder mit einem Android Smartphone, der auch Apps über den Play Store installieren möchte, benötigt zwingend eine Email von Google. Und wenn man bedenkt, dass es 2015 allein 1,4 Billionen Android Nutzer gab, werden einem die Auswirkungen bewusst. Wobei das natürlich nicht heißt, dass jeder nur Gmail als Email-Konto benutzt aber sehr viele werden das trotzdem sein.

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Die jetzige Rechtssprechung in den USA sah bis jetzt nur vor, dass das FBI auf Daten auf US-Servern zugreifen darf. Das Amtsgericht in Philadelphia sah das jetzt wohl ganz anders und entschied, dass Google nun auch die Daten von Nutzern von ausländischen Servern freigeben muss. Somit hat das FBI in der ersten Instanz schon mal gewonnen, wenn auch Google bereits angekündigt hat in Berufung zu gehen.

Und das muss Google auch machen, denn hier steht die Glaubwürdigkeit des größten Konzerns und seiner Nutzer in Frage.  So erhält Google allein jedes Jahr um die 25.000 Anfragen von den US-Behörden, welche die Herausgabe von Nutzer-Daten verlangen.

Das zeigt uns hier aber sehr deutlich, wie es um den Datenschutz in den USA bestellt ist, nämlich gar nicht und wir alle sollten uns dann auch mal fragen in wie weit und intensiv wir deren Dienste in Anspruch nehmen wollen. Mittlerweile gibt es auch sehr gute Alternativen hier bei uns in Deutschland, wie Telekom-Mail, Web.de, Gmx.de etc. oder am besten holt man sich direkt bei einem Hoster eine eigene kleine Domain, nur um darüber seine Email-Konten laufen zu lassen. Wer es noch sicherer will, kann z.B. auf den Secure-Email Dienst Protonmail aus der Schweiz setzen.

Und so am Rande sollte sich jeder auch mal bezüglich der Cloudanbieter Gedanken machen, ob man hier nicht auch lieber zumindest auf europäische Anbieter setzten sollte oder man zieht gleich mit einer eigenen Domain seine eigene Cloud hoch, wie wir das hier in unserer Anleitung OwnCloud oder NextCloud mit unbegrenzten Speicherplatz auf 1und1 „Unlimited“ Webhosting einrichten schon mal gezeigt haben.

Was haltet Ihr von dem Urteil?

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