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Gilt bald jeder, der es behauptet, als Opfer von Diskriminierung?

Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes sorgt für Entsetzen bei Experten

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman (43), hat auf 13 Seiten insgesamt 19 Vorschläge für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgelegt. Diese Vorschläge sorgen bei Experten für Entsetzen.

Leichtere Anschuldigung bei vermeintlicher Benachteiligung

Ein Vorschlag von Ataman besagt, dass es viel leichter werden soll, anderen Menschen vermeintliche Benachteiligung, beispielsweise aus rassistischen oder sexistischen Gründen, vorzuwerfen. Dies soll vor allem bei der Jobsuche oder Wohnungssuche gelten. Bisher musste jeder, der sich als Opfer von Diskriminierung sah, dies “vollumfänglich” beweisen. Ataman möchte dies ändern und eine “glaubhafte” Behauptung als ausreichend erachten, um jemanden zu verklagen.

Kritik an der Reform

Verfassungsexperte Volker Boehme-Neßler (60) von der Universität Oldenburg bezeichnet Atamans Vorschlag als “Unding” und fast eine Beweislastumkehr. Er erklärt, dass nun nicht mehr die Diskriminierung bewiesen werden müsse, sondern der andere beweisen, dass er nicht diskriminiert habe. Dies halte er für verfassungsrechtlich bedenklich, da es Tür und Tor für Missbrauch öffne.

Bedrohung des Rechtsfriedens

Auch Günter Krings (53), rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bezeichnet den Vorschlag als “absurd”. Er betont, dass in unserer Rechtsordnung jeder Kläger seinen Anspruch nachweisen müsse, um vor Gericht zu gewinnen. Ein Gesetz, das auf Glaubhaftmachung basiert, führe zu einer Einschränkung von Freiheit anstatt echte Diskriminierungen zu verhindern.

Kritik an Ataman

Katrin Helling-Plahr (37), rechtspolitische Sprecherin der FDP, bezeichnet das Papier von Ataman als gesellschaftlichen Sprengstoff und als Verunsicherung. Auch Wolfgang Kubicki (71), Vizepräsident des Deutschen Bundestages, kritisiert den Vorschlag und betont, dass Ataman weder für die Koalition noch für die Bundesregierung spreche.

Forderung nach Evaluation des Gesetzes

Die Ampel-Parteien hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu evaluieren. Wolfgang Kubicki betont, dass bereits jetzt Beweis-Erleichterungen existieren und dass eine Evaluation des Gesetzes geplant sei. Atamans Vorschlag belaste die Diskussion bereits jetzt.

Warnung vor voreiligen Anschuldigungen

Linda Teuteberg (42), FDP-Politikerin und Rechtsanwältin, warnt davor, dass der Schutz vor Diskriminierung nicht zu Vorwürfen und Ansprüchen nach Bauchgefühl und Wahrscheinlichkeiten führen sollte. Eine Abschreckung gegenüber diskriminierendem Verhalten dürfe nicht zu mehr Bürokratie und einer Abschreckung vor Verantwortung führen. Generalverdächtigungen von Arbeitgebern und Vermietern würden niemanden zu Engagement und Investitionen motivieren.

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