Erschreckende Testergebnisse! In mehreren Sonnencremes für Kinder wurden bereits verbotene Weichmacher gefunden. Nun hat eine Untersuchung gezeigt, dass auch Sonnencremes für Erwachsene betroffen sind. Im Fokus steht der Stoff DnHexP, der laut EU als "besonders besorgniserregend“ gilt, weil er die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen kann und daher in Kosmetika verboten ist. Hier die beunruhigenden Ergebnisse:
Die Zeitschrift "Öko-Test“ hat in ihrer Juni-Ausgabe Kindersonnencremes untersucht und festgestellt, dass einige der getesteten Produkte DnHexP enthalten. Für die Juli-Ausgabe wurden 19 Sonnencremes für Erwachsene mit Lichtschutzfaktor 30 aus Drogerien, Supermärkten und Discountern getestet. Die Preise der getesteten Produkte lag zwischen 2,39 und 47,97 Euro pro 200 Milliliter. In drei von 19 getesteten Produkten wurden Spuren von DnHexP gefunden. Interessanterweise enthielt der verbotene Weichmacher nur Produkte mit dem chemischen UV-Filter DHHB (DiethylaminoHydroxybenzoyl Hexyl Benzoat). Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Sonnencremes mit DHHB automatisch belastet sind. Zudem zeigte die Untersuchung, dass auch teure Produkte betroffen sein können, während einige günstige Produkte frei von DnHexP sind.
"Annemarie Börlind Sun Care Sonnen Fluid SPF 30“ "Bevola classic Sonnenmilch LSF 30“ von Kaufland "Today Sun Sonnenmilch LSF 30“ von Rewe Einige Hersteller erklärten gegenüber der Zeitschrift "Öko-Test“, dass die Verunreinigung "technisch unvermeidbar“ sei. Diese Erklärung überzeugt die Experten jedoch nicht. "Wenn Verunreinigungen des UV-Filters DHHB mit einem verbotenen Weichmacher wirklich ‚unvermeidbar‘ sind, wie manche Hersteller sagen, dann müssen sie sich nach Alternativen zu dem Filter umschauen“, so die Biologin Franziska Blaum. Trotz der gefundenen Verunreinigungen geht laut „Öko-Test“ keine akute gesundheitliche Gefahr von den nachgewiesenen DnHexP-Gehalten aus. Selbst ein Kind müsste sich täglich kiloweise mit dem Produkt eincremen, um eine bedenkliche Menge über die Haut aufzunehmen.
Neben DnHexP wurden in fünf weiteren Sonnencremes Spuren anderer Weichmacher wie DEHP und DIBP gefunden. Auch diese Stoffe sind als fortpflanzungsgefährdend eingestuft und gemäß EU-Kosmetikverordnung verboten. Die Weichmacher dürfen zumindest nicht absichtlich eingesetzt werden.