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Geywitz pocht auf kommunales Vorkaufsrecht für Wohnhäuser

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) pocht auf die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts für Wohnhäuser in Milieuschutzgebieten. Dieses Vorhaben "ist mir wichtig", sagte Geywitz den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Freitag. "Denn das ist für die Kommunen ein wichtiges Instrument, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten." Ihr Ministerium hatte einen ersten Referentenentwurf bereits im April 2022 vorgelegt und zur Abstimmung an die anderen Ressorts gegeben.

Sie hoffe, dass man zügig vorankomme, sagte Geywitz den Zeitungen - "zum Wohle der Mieterinnen und Mieter".

Hintergrund des Vorhabens ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021. Es hatte die bisherige Praxis vieler Kommunen gekippt, Mietshäuser zu kaufen, wenn eine Verdrängung der Bewohner durch private Investoren zu befürchten ist. Das Vorkaufsrecht können Kommunen seither nur noch ausüben, wenn ein Gebäude weitgehend leer steht oder verfällt, aber nicht mehr, wenn eine Stadt starke Mietsteigerungen erwartet. 

Geywitz sagte den Funke-Zeitungen, binnen eines dreiviertel Jahres hätten in sechs großen Städten in mehr als 450 Fällen Wohnhäuser nicht gesichert werden können. Sie berief sich auf eine Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Wäre das von Geywitz geplante Gesetz bereits in Kraft, hätten die Kommunen in diesen Fällen demnach die Möglichkeit gehabt, die Wohnhäuser zu erwerben.

cne/hex