Der Deutsche Richterbund hält schnelle Strafverfahren bei Straftaten im Zusammenhang mit den Protesten zum Nahost-Konflikt für notwendig. "Es ist wichtig, dass eine Strafe der Tat nicht irgendwann, sondern möglichst auf dem Fuße folgt, damit sie abschreckend wirkt", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Sonntag.
Strafverfahren wegen antisemitisch motivierter Straftaten würden von der Justiz generell mit höchster Priorität geführt. In vielen Bundesländern gebe es bereits seit Jahren Leitlinien der Generalstaatsanwaltschaften, die eine einheitliche, zügige Strafverfolgung sicherstellten. Alle gesetzlichen Möglichkeiten würden von den Gerichten auch genutzt.
Rebehn warnte jedoch vor zu hohen Erwartungen an die Justiz. Vereinfachte, besonders beschleunigte Verfahren kämen nach dem Gesetz nur bei einfach gelagerten Sachverhalten mit einer klaren Beweislage infrage. Daran fehle es bei Krawallen oder Angriffen aus Gruppen heraus vielfach.
Die im Gazastreifen herrschende radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas hatte am 7. Oktober einen Großangriff auf Israel gestartet. Als Reaktion auf den Angriff riegelte Israel den Gazastreifen ab und startete dort massive Luftangriffe. Auf beiden Seiten starben inzwischen Hunderte Menschen, zudem wurden nach israelischen Angaben rund 200 Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.
In Berlin und anderen deutschen Städten kam es seit dem Großangriff der Hamas auf Israel immer wieder zu pro-palästinensischen Protesten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden bei den Protesten im Zusammenhang mit dem aktuellen Nahost-Konflikt in Deutschland bislang mehr als 1100 Straftaten registriert.
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