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Gewalt gegen ausländische Gefangene: Strafen gegen Wärter weitgehend bestätigt

In einem Berufungsprozess wegen Gewalttätigkeiten gegenüber ausländischen Gefangenen hat das Landgericht Dresden die Urteile gegen fünf sächsische Justizvollzugsbeamte weitgehend bestätigt. Die Berufungen dreier Angeklagter gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dresden wurden am Freitag als unbegründet verworfen, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte.

Gegen einen vierten Angeklagten wurde eine höhere Bewährungsstrafe von acht Monaten verhängt, weil der Mann inzwischen in einem weiteren Prozess wegen anderer Vorwürfe verurteilt wurde und das Landgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe bildete. Ein fünfter Angeklagter wurde vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung im Amt freigesprochen. Wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen erhielt er allerdings eine Geldstrafe.

Die Beamten sollen im Jahr 2018 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden Gefangene zu Boden gebracht und geschlagen oder getreten haben. Einer der Angeklagten verschickte über soziale Medien ein Foto von einem ausländischen Gefangenen, das diesen liegend in einem Haftraum zeigte. Das Amtsgericht Dresden verurteilte die fünf JVA-Bediensteten im Juni 2022 zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und vier Monaten sowie in einem Fall zu einer Geldstrafe.

hex/cfm