173364:

Gericht verbietet Klausel zu Preiserhöhung bei Disney+

Der Streaminganbieter Disney+ muss nach einem Gerichtsurteil eine Klausel aus seinen Geschäftsbedingungen entfernen, die dem Unternehmen einseitige Preiserhöhungen erlaubt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte vor dem Landgericht Potsdam geklagt, wo nun ein Urteil erging, wie das Gericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Der Anbieter hat bis Ende August Zeit, die Klausel zu ändern. (Az:2 O 135/22) 

In dem Fall sollte ein Cottbuser für sein Jahres-Abonnement bei Disney+ fast 30 Prozent mehr bezahlen, nachdem dieses abgelaufen war. Das wollte der Mann nicht akzeptieren, er wandte sich an die Verbraucherzentrale, die die Nutzungsbedingungen des Anbieters prüfte. Der Streamingdienst "behielt sich tatsächlich vor, die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abozeitraums zu ändern". 

Es sei jedoch nicht klar geworden, von welchen Faktoren die Änderungen der Preise abhängig sei. Kundinnen und Kunden hätten nicht abschätzen können, welche Preiserhöhungen auf sie zukämen. Sie hätten der Erhöhung zwar widersprechen können, es sei jedoch nicht klar gewesen, welche Folgen das hätte. Die Klausel verstieß somit nach Ansicht der Verbraucherzentrale gegen geltendes Recht. 

Das Landgericht Potsdam entschied entsprechend dem Antrag der Verbraucherzentrale. Eine außergerichtliche Einigung mit Disney+ war laut Verbraucherzentrale gescheitert. 

mb/ilo