Ein Reichsbürger, der einen Onlineshop für Nahrungsergänzungsmittel betreibt, darf von den Kunden für die Dauer des Vertrags keine Zugehörigkeit zum "Königreich Deutschland" verlangen. Das Landgericht Frankfurt am Main gab in einem Versäumnisurteil einer Klage der Verbraucherzentrale Hessen Recht, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Weder der Reichsbürger noch sein Anwalt waren zur Verhandlung erschienen. (Az.: 2-06 O 84/23)
Der Beklagte gilt als Mitglied der Reichsbürgerszene. Im Impressum seines Onlineshops steht ein Hinweis, laut dem Kunden für die Dauer des Vertrags eine Zugehörigkeit zum "Königreich Deutschland" besäßen. Verbraucher nutzten damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des "Königreichs".
Mit der Klage auf Unterlassung hatte die Verbraucherzentrale Hessen Erfolg. In ihrer Klage bemängelte sie zudem verschiedene Gesundheitsversprechen auf der Homepage über die dort angebotenen Nahrungsergänzungsmittel. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
ald/cfm