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Gericht lehnt Zwingeranlage für rumänische Straßenhunde in Rheinland-Pfalz ab

Rumänische Straßenhunde in Rheinland-Pfalz dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht im Außenbereich eines geplanten Tierschutzhofs untergebracht werden. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz laut Mitteilung vom Dienstag entschied, besteht kein Anspruch auf eine Baugenehmigung für den Tierschutzhof auf einem Grundstück in seinem Außenbereich im Landkreis Cochem-Zell. Grund sei unter anderem, dass die zu erwartende Lärmbelästigung die Naherholung in dem Gebiet beeinträchtige.

Laut Gerichtsangaben planten die Klägerinnen auf einem mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebauten Grundstück die Errichtung einer Zwingeranlage für rumänische Straßenhunde. Durch den betreibenden Tierschutzverein sollten die Straßenhunde nach Deutschland gebracht, auf dem Hof betreut und dann vermittelt werden.

Der Landkreis lehnte die Baugenehmigung jedoch ab, wogegen die Kläger vor Gericht zogen. Die Tierschützer verwiesen in ihrer Klage auf erhebliche Lärmemissionen, die von den Hunden ausgingen. Deshalb könne die Zwingeranlage nicht im Innenbereich der Ortsgemeinde, ebensowenig aber in einem Baugebiet errichtet werden.

Das Gericht erkannte zwar an, dass der Tierschutzhof nicht im Innenbereich betrieben werden könne, sah jedoch keine Gründe für eine Errichtung im Außenbereich. Voraussetzung für die Genehmigung sei aber gerade, dass das Vorhaben "bevorzugt und billigenswert" im Außenbereich errichtet werden solle.

Das Gericht verwies auf "erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umgebung". Insbesondere könnten die Lärmemissionen die Naherholung in dem Gebiet beeinträchtigen. Das Urteil fiel bereits im Dezember, es ist noch nicht rechtskräftig.

tbh/cfm