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Gericht kippt Monster-Ruhegeld für gefeuerte RBB-Direktorin

Das Berliner Arbeitsgericht hat den geplanten Ruhegeldbetrag von 1,8 Millionen Euro für die entlassene RBB-Direktorin Susann Lange als nichtig erklärt.

Das Berliner Arbeitsgericht machte der fristlos gefeuerten Chefjuristin einen Strich durch die Rechnung. Wie „Business Insider“ (gehört wie BILD zum Axel Springer Verlag) berichtet, erklärte das Gericht den 2020 geschlossenen Dienstvertrag für sittenwidrig und somit für nichtig.

Monster-Ruhegeld ohne Gegenleistung

Dieser hatte eigentlich vorgesehen, dass Lange bis zum Eintritt ins Rentenalter ein Monster-Ruhegeld von mehr als 1,8 Millionen Euro zugestanden hätte – ohne dass sie dafür überhaupt noch eine Leistung hätte erbringen müssen. Zum Vergleich: Für eine Abfindung in Höhe von 150 000 Euro hätte Susann Lange 19 Jahre als herkömmliche Angestellte arbeiten müssen. +++ App-Nutzer kommen hier zu unserer BILD-Umfrage zum Thema Rundfunkbeitrag +++

"Wucherähnliches Rechtsgeschäft"

Verhandelt wurde der Fall in Saal 334. Lange war zuvor gegen ihren Rauswurf als Juristische Direktorin vorgegangen. Richter Simen Coenen fand in Abwesenheit der Klägerin deutliche Worte. Den Inhalt des Papiers nannte der Vorsitzende ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft“, es bestehe ein „grobes Missverhältnis“ zwischen Leistung des Senders und Gegenleistung seitens Lange. Die vertraglichen Regelungen seien „zu günstig für die Klägerin und zu teuer“ für den Rundfunk Berlin-Brandenburg. Auch den skandalerprobten RBB nahm Richter Coenen in die Kritik: Als öffentlich-rechtlicher Sender sei man gehalten, „zurückhaltend zu agieren“. Im vorliegenden Fall seien die „Grundsätze der Sparsamkeit nicht gewahrt“ worden. Die Aufgabe des Senders bestehe „nicht in erster Linie darin, hohe Gehälter zu zahlen“, das Geld solle lieber in ein vielfältiges Programm investiert werden. „Business Insider“ bat einen Juristen um eine Einschätzung. Arbeitsrechtler Pascal Croset sagte: „Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst. Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können Berufung dagegen einlegen.

Keine wirklichen Reformen beim RBB

Schluss mit Selbstbereicherung, Prunk und Vetternwirtschaft beim RBB! Nach allen Skandalen beim RBB gab es bisher keine wirklichen Reformen.