Vor einem Moskauer Gericht entscheidet sich am Dienstag, ob Kreml-Kritiker Alexej Nawalny länger ins Gefängnis muss. Die russische Strafvollzugsbehörde (FSIN) hat die Umwandlung einer existierenden Bewährungs- in eine Haftstrafe beantragt, weil der 44-Jährige gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben soll. Dieser Antrag wird von der Staatsanwaltschaft unterstützt. Sollte ihm stattgegeben werden, muss Nawalny nach Angaben seines Anwaltes etwa zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Nawalny war 2014 unter dem Vorwurf der Unterschlagung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die Strafe wurde aber zur Bewährung ausgesetzt. Diese Bewährung will die FSIN nun zurückziehen und die Gefängnisstrafe gelten lassen. Da Nawalny einen Teil bereits im Hausarrest abgesessen hat, drohen ihm noch etwa zweieinhalb Jahre Haft. Mit Verstößen gegen Bewährungsauflagen hatten die Behörden bereits die Festnahme von Nawalny unmittelbar nach seiner Rückkehr aus Deutschland Mitte Januar begründet. Er war im Eilverfahren zu 30 Tagen Haft verurteilt worden, nun geht es um eine deutlich längere Gefängnisstrafe.
by Alexander NEMENOV