Im Streit über die Besetzung der Härtefallkommission in der Hamburger Bürgerschaft ist die dortige AfD-Fraktion vor dem Oberverwaltungsgericht der Hansestadt gescheitert. Dieses erklärte am Dienstag, dass die Nichtwahl von AfD-Mitgliedern in die Kommission die Rechte der Fraktion nicht verletze. Es bestätigte ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts, womit die AfD-Klage abgewiesen wurde.
Das Gesetz gebe den Fraktionen das Recht, einen ihrer Abgeordneten zur Wahl zu stellen, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Es bestehe aber kein Anspruch darauf, tatsächlich ein Kommissionsmitglied zu stellen. Gegen die Entscheidung kann nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden.
Die Härtefallkommission befasst sich mit einzelnen Fällen, in denen Menschen eigentlich abgeschoben werden sollen, aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen aber möglicherweise bleiben dürfen. Die Kommissionsmitglieder werden von den Abgeordneten gewählt. Seit der Bürgerschaftswahl 2020 fielen alle von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten durch.
smb/cfm