Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entscheidet am Mittwoch (11.00 Uhr) über zwei Klagen von Ryanair gegen die Corona-Hilfen Schwedens und Frankreichs für Fluggesellschaften. Es sind die ersten Urteile in einer Reihe von Verfahren, die der Billigflieger auf europäischer Ebene angestrengt hat. Konkret richten sich die Klagen gegen die Beschlüsse der EU-Kommission, die jeweiligen Hilfen zu genehmigen. (Az. T-238/20 und T-259/29)
Im schwedischen Fall geht es um Garantieregelungen, im französischen um die Stundung der Zahlung bestimmter Abgaben. Beides erlaubte die Kommission im Frühjahr 2020. Ryanair rügt unter anderem, dass damit die Bedeutung paneuropäischer Airlines außer Acht gelassen werde, da die Staaten die Hilfen nur denjenigen Fluggesellschaften zukommen ließen, denen sie selbst eine Betriebsgenehmigung für die EU erteilt haben.
by Adrian DENNIS