Das Gericht der EU (EuG) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (11.00 Uhr) über drei Klagen von Ryanair wegen staatlicher Beihilfen für andere Fluggesellschaften in der Corona-Krise. Ryanair klagt gegen die Entscheidung der EU-Kommission, dänische und schwedische Bürgschaften für SAS sowie finnische Darlehensgarantien für Finnair zu erlauben. Die Kommission habe die Schäden für Billigairlines in der Pandemie nicht berücksichtigt, ist eins der Argumente. (Az. T-378/20 u.a.)
Beim EuG liegen mehrere Klagen von Ryanair wegen staatlicher Beihilfen für Fluggesellschaften in unterschiedlichen Ländern. Im Februar hatte das Gericht in einer ersten Entscheidung bereits geurteilt, dass andere, von Schweden und Frankreich eingeführte Coronahilfen mit dem EU-Recht vereinbar seien.
by Adrian DENNIS