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Gerhard Schröder – bittere Schlappe vor Gericht! Alt-Kanzler verliert Prozess gegen seine Ex-Frau!

Es läuft einfach nicht rund für den ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder. Nach dem Skandal um seine Beschäftigung bei russischen Energieunternehmen und seiner Freundschaft zu Kreml-Despot Wladimir Putin musste der ehemalige Bundeskanzler nun auch vor Gericht in zweiter Instanz eine bittere Niederlage gegen seine Ex-Frau Doris Schröder-Köpf einstecken. Ein harter Schlag für den Ego-Menschen Schröder, lesen Sie hier, worum es in dem Prozess ging:

Gerhard Schröder verliert Prozess in zweiter Instanz gegen seine Ex-Frau

Wie die Medien erfahren haben, hatte das Oberlandesgericht Celle am heutigen Dienstag die Entscheidung in einem Streit um lebenslanges Wohnrecht in einer Villa im Zooviertel von Hannover getroffen. In dieser Villa lebt der Altkanzler zurzeit mit seiner Ehefrau Soyeon Schröder-Kim. Allerdings gehört die Villa Gerhard Schröder und seiner ehemaligen Frau Doris Schröder-Köpf zu gleichen Teilen. Darauf hatte sich das Paar im Jahr 2016 bei der Scheidung geeinigt. Aus diesem Grund zahlt Gerhard Schröder 1.000 Euro Miete Monat. Allerdings wollte Schröder wohl ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch der Villa eintragen lassen. Der ehemalige Bundeskanzler argumentiert, dass er abgesichert sein wolle, falls die Villa verkauft werden sollte. Doch in mittlerweile 2 Instanzen musste Schröder eine Niederlage einstecken. Wie der Anwalt von Doris Schröder-Köpf bestätigt, habe das Oberlandesgericht Celle die Beschwerde von Gerhard Schröder gegen das Urteil der ersten Instanz zurückgewiesene.

Gerhard Schröder bekommt kein lebenslanges Wohnrecht

Zu den genauen Hintergründen des neuen Urteils konnte der Anwalt allerdings noch nichts sagen, da ihm die Urteilsbegründung noch nicht vorgelegen habe. Bereits bei der Verhandlung der ersten Instanz hatten die Richter in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass eine Beschwerde des Altkanzlers gegen das Urteil lediglich geringe Aussichten auf Erfolg haben dürfte. Damit dürfte der Rechtsstreit um die Villa in Hannover nun endgültig beendet sein. Zwar steht Gerhard Schröder theoretisch auch der Weg zum Bundesgerichtshof offen, doch dies ist mit Sicherheit auch eine Kostenfrage. Gerhard Schröder muss nun für die gesamten Verfahrenskosten des zweiten Prozesses aufkommen.

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