Ein Schock-Urteil aus Frankreich erschüttert die Glaubwürdigkeit in die Politik. Denn jetzt ist der Ex-Präsident des Landes, Nicolas Sarkozy zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Dem ehemaligen Spitzenpolitiker wird die Bestechung eines Generalanwalts am Obersten Gerichtshof vorgeworfen.
Großer Schock für Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy (66)! Dieser ist nun nämlich von einem französischen Gericht wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme verurteilt worden. Das Urteil lautet auf eine Haftstrafe von drei Jahren. Allerdings sollen lediglich 2 Jahre der Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden. Heißt im Klartext, dass Sarkozy wohl 1 Jahr ins Gefängnis muss. Allerdings soll das Gericht dem ehemaligen Spitzenpolitiker zugestanden haben statt der Gefängnisstrafe, um Hausarrest mit einer Fußfessel zu bitten. Außerdem besteht auch noch die Möglichkeit, dass Sarkozy gegen dieses Urteil Berufung einlegt. In der Zeit von 2007 bis 2012 hatte Sarkozy das Amt des französischen Staatspräsidenten ausgeübt. Damit handelt es sich um den ersten Fall, bei dem ein französiches Staatsoberhaupt wegen Korruption verurteil wurde, ohne dass die betroffene Person eine volle Bewährung erhalten hat.
Zwar war auch Sarkozys Amtsvorgänger Jacques Chirac verurteilt worden, doch dieser erhielt für seine Strafe von zwei Jahre Haft eine komplette Bewährung. Chirac soll vor seiner Präsidentschaft als Bürgermeister von Paris öffentliche Gelder entwendet haben. Dies geschah wohl mit fiktiven Job-Stellen im Rathaus, die allerdings nie besetzt worden waren. Sarkozy hingegen soll versucht haben einen
Generalanwalts am Obersten Gerichtshof zu bestechen. Dem früheren
Generalanwalt Gilbert Azibert soll Sarkozy eine Versetzung nach Monaco versprochen haben. Dafür wurde der Richter nun ebenfalls zu drei Jahren Haft verurteilt. Wie bei Sarkozy auch, wurden zwei Jahre der Strafe auf Bewährung ausgesetzt. Ebenfalls mit der gleichen Strafe wurde auch Sarkozys Anwalt Thierry Herzog belegt, mit dem der Politiker die Bestechung abgesprochen haben soll.
Die in diesem Verfahren genutzten Beweise waren durch Ermittlungen in einem anderen Zusammenhang ans Tageslicht bekommen. Offenbar hatten die Ermittler Telefongespräche von Sarkozy abgehört, weil sie Ermittlungen zur Finanzierung von Sarkozys Wahlkampf im Jahr 2007 angestellt hatten. Damals soll die L’Oréal-Erbin Liliane Bettencourt (verstorben 2017) den Wahlkampf Sarkozys finanziert haben. Letztendlich hatte die Justiz diese Vorwürfe aber irgendwann fallengelassen. Wegen der Rechtmäßigkeit der Beweise hatten die Anwälte vor Gericht lange gestritten und darauf verwiesen, dass es sich bei dem betreffenden Telefonat um “Small Talk“ gehandelt habe.
“Sie haben einen Mann vor sich, von dem mehr als 3.700 private Unterhaltungen abgehört wurden. Was habe ich getan, um das zu verdienen?“, hatte Sarkozy während der Anhörung vor Gericht gefragt. Allerdings hatte es während Sarkozys Amtszeit viele Affären gegeben. Von Vetternwirtschaft und Vorteilnahme war die Rede. 2012 verlor Sarkozy auch wegen der Skandale den Wahlkampf gegen den Sozialisten François Hollande. Es gilt als sicher, dass Sarkozy gegen das nun ergangene Urteil in Berufung gehen wird.