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Ganzes Ruhrgebiet nun Risikogebiet! Das sind die neuen Regeln für NRW und das Ruhrgebiet

Gestern Hamburg, heute Obehrhausen – eine Großstadt nach der anderen reißt die Coronagrenzen und wird zum Risikogebiet. Mit dem Fall von Oberhausen, ist nun sogar das gesamte Ruhrgebiet zum Risikogebiet geworden! Dies sind die neuen Regeln die gelten.

Alarm im Ruhrgebiet!

Das Ruhrgebiet ist ROT! Mit der Stadt Oberhausen (52,7 am Dienstag) ist nun das gesamte Ruhrgebiet als Risikogebiet eingestuft! Auf einer Karte des RKI zieht sich ein durchgehender roter Streifen von Aachen bis Bielefeld. Die Städteregion Aachen, Solingen, Gelsenkirchen und Herne sind sogar dunkelrot markiert – sie liegen über dem Wert von 100 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Die Stadt Köln liegt mit dem Wert 97,8 noch knapp unter der 100. Allerdings nahm die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in der Domstadt von Montag auf Dienstag um 22,4 Punkte stark zu. Nun gelten strengere Regeln, diese finden sie weiter untem im Artikel.

Das sind die neuen Corona-Regeln für NRW und das Ruhrgebiet

Maskenpflicht: In Städten und Regionen mit stark zunehmenden

Corona-Neuinfektionen soll die Maskenpflicht erweitert werden. Sie soll ab 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen auch überall da gelten, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.

Sperrstunde: Bei einem Inzidenzwert von über 50 soll für die Gastronomie ab 23 Uhr eine Sperrstunde verhängt werden. Bars und Clubs sollen außerdem geschlossen werden.

Kontaktbeschränkungen: Ebenfalls bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen sollen sich künftig nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen. Sollten die neuen Maßnahmen den Anstieg nicht verringern, wird dies auf bis zu fünf Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände verringert.

Private Feiern: In Regionen mit einem Wert über 35 Neuinfektionen soll es eine Begrenzung von 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum geben. Ab einer Inzidenz von 50 dürfen private Feiern mit maximal zehn Teilnehmern im öffentlichen Raum stattfinden. Im privaten Raum ist die Anzahl der Teilnehmer auf höchstens zehn Teilnehmer aus zwei Hausständen begrenzt.

Veranstaltungen: Überschreitet eine Stadt oder Region den 50er-Inzidenzwert, muss die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen begrenzt werden. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.

Beherbergungsverbote: Bei den Beherbergungsverboten für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten konnten sich Bund und Länder nicht einigen. Die Maßnahme soll bis zum 8. November (Ende der Herbstferien in Deutschland) auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

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