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FTI Reisen ABEGSAGT! Reisekonzern FTI insolvent! - Jetzt gibt es traurige Gewissheit für die Urlauber!

Der Reisekonzern FTI Touristik hat alle Reisen in den nächsten vier Wochen abgesagt. Bis zum 5. Juli werden alle Reisen storniert. In Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und dem Reisesicherungsfonds wurde entschieden, dass alle Reisebuchungen über FTI Touristik, die Vertriebsmarke 5vorFlug und BigXtra Touristik bis einschließlich Freitag, den 5. Juli, gestrichen werden, wie das Unternehmen am Freitag in München mitteilte. Es bleibt unklar, ob Pauschalreisen ab dem 6. Juli von anderen Anbietern übernommen werden können.

Welche Reisen sind betroffen?

Der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach erklärte: "Eine Lösung erscheint möglich, aber nicht in den nächsten Tagen.“ Noch vor wenigen Tagen hatte der Rechtsanwalt Hoffnung auf eine schnelle Lösung gemacht. BILD berichtete jedoch, dass viele große Anbieter die Übernahme bestehender Reisen als zu aufwendig und kompliziert betrachten. Die Entscheidung betrifft alle Pauschalreisen, Einzelbuchungen und Einzelleistungen. Auch Mietwagenbuchungen (DriveFTI, Cars & Camper) über Check24 sind betroffen. Die FTI-Tochtergesellschaft BigXtra Touristik hat am Donnerstag ebenfalls Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Was passiert mit Reisen nach dem 6. Juli?

Das Ziel sei es, Urlaubern ab dem 6. Juli Reisen zum geplanten Ziel und zum vereinbarten Reisepreis zu ermöglichen, wobei die bereits geleistete Anzahlung angerechnet wird, sagte Bierbach. Die Priorität lag zunächst auf den rund 60.000 Menschen, die sich derzeit in den Zielgebieten befinden. Diese sollen "ihren begonnenen Urlaub zu Ende führen und planmäßig und sicher nach Hause zurückreisen können“. Für Kunden bereits angetretener Pauschalreisen springt der DRSF ein. Zudem sind alle Kundenzahlungen der über FTI gebuchten Pauschalreisen vom Reisesicherungsfonds abgesichert, wenn die Leistungen nicht erbracht werden. Wer nur Einzelleistungen wie eine Hotelübernachtung oder einen Mietwagen gebucht hat, fällt jedoch nicht unter diese Absicherung.