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Früherer Porsche-Vorstand Hatz gesteht Beteiligung an Diesel-Skandal

In dem seit mehr als zweieinhalb Jahren laufenden Münchner Strafprozess um den Dieselskandal bei Volkswagen hat der frühere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz ein Geständnis abgelegt. Es sei zutreffend, dass er mit zwei weiteren Mitarbeitern die Installation der verbotenen Steuerungssoftware veranlasst habe, ließ Hatz am Dienstag vor dem Landgericht München II von seinem Verteidiger erklären. Noch offen ist, ob auch der mitangeklagte frühere Audi-Chef Rupert Stadler ebenfalls ein Geständnis ablegen wird.

Hatz erklärte, er habe bei der Installation der Software "erkannt und hingenommen", dass diese in Deutschland als unzulässige Abschalteinrichtung beurteilt werden und in den USA gegen das dort geltende Recht verstoßen könne. Dass er sich nicht seiner Verantwortung entsprechend verhalten habe, bedauere er.

Der Vorsitzende Richter Stefan Weickert sagte zu dem Geständnis, das kurz vor Abschluss der Beweisaufnahme in dem Mammutprozess erfolgte: "Das ist eine Wende". 

Zur Rolle des früheren Audi-Chef Stadler soll dem Richter zufolge am Dienstagnachmittag ein nicht-öffentliches Rechtsgespräch mit allen Prozessbeteiligten stattfinden. Wie bisher auch Hatz bestritt Stadler bislang sämtliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht hatte den Prozessbeteiligten im März Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt, falls sie Geständnisse ablegen. Bei einem Rechtsgespräch in der vergangenen Woche wurden dem Gericht zufolge mögliche Strafen diskutiert. 

Im Fall des Ingenieurs Giovanni P. wurde am Dienstag eine Verständigung beschlossen. P. soll demnach zu einer Bewährungsstrafe zwischen 18 und 24 Monaten verurteilt werden und 50.000 Euro Geldauflage zahlen. 

Im Fall von Hatz befürworteten Gericht und Verteidigung ebenfalls eine Bewährungsstrafe von 18 bis 24 Monaten, außerdem soll er 400.000 Euro zahlen. Diese Verständigung wurde aber wegen eines Widerspruchs der Staatsanwaltschaft nicht wirksam. Der zuständige Staatsanwalt sagte, wegen des späten Zeitpunkts des Geständnisses halte er für Hatz keine Bewährungsstrafe mehr für begründet.

Auch für Stadler steht nach den bisherigen Rechtsgesprächen eine Bewährungsstrafe von 18 bis 24 Monaten zur Debatte. In seinem Fall signalisierte die Staatsanwaltschaft, mit diesem Strafrahmen leben zu können. Voraussetzung ist dafür allerdings auch ein Geständnis Stadlers. Außerdem ist die Höhe einer möglichen Geldauflage strittig - im Raum steht die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einem möglichen siebenstelligen Betrag.

Gegen solch eine Geldstrafe in Millionenhöhe argumentierte Stadlers Verteidigung in dem Rechtsgespräch dem Gericht zufolge, dieser sei von "100 auf 0" gefallen, im Jahr 2022 habe er kein zu versteuerndes Einkommen mehr gehabt. Einkünfte erzielt der frühere Audi-Chef den Verteidigerangaben zufolge noch aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien.

Der Münchner Prozess um den Dieselskandal läuft seit September 2020. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Betrug vor. So soll Stadler nicht den Verkauf von manipulierten Audis gestoppt haben, nachdem er von der verbotenen Software erfahren habe. Ursprünglich waren vier Beschuldigte angeklagt; das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.

ran/ilo