Der frühere Chef der Grünen-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte ist wegen der Veruntreuung von Fraktionsgeldern zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben eines Sprechers in seinem Urteil vom Mittwoch als erwiesen an, dass der 55-jährigen Michael Osterburg sich über Jahre hinweg in 113 Fällen zu Unrecht private Ausgaben hatte erstatten lassen. Der Schaden lag bei etwa 26.000 Euro.
Das Gericht verurteilte den ehemaligen Politiker teils auch wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Die Taten ereigneten sich zwischen 2015 und 2019, es ging unter anderem um Reise- und Mietwagenkosten, die Anschaffung von privaten Geräten sowie Kinderbetreuungskosten, die gar nicht entstanden waren. Zudem soll Osterburg Bewirtungsbelege in Restaurants abgerechnet haben, wobei er zu Unrecht angab, die entsprechenden Treffen hätten Fraktionszwecken gedient.
Osterburg gestand in dem Prozess im Wesentlichen. Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich für zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie eine Strafzahlung von 10.000 Euro wegen besonders schwerer Untreue ausgesprochen hatte. Die Richterinnen und Richter sahen aber keinen besonders schweren Fall. Die Verteidigung hatte wiederum eine Geldstrafe oder eine höchstens einjährige Bewährungsstrafe gefordert.
Laut Urteil muss Osterburg zusätzlich rund 10.000 Euro an die Grünenfraktion in Hamburg-Mitte überweisen, um den verbliebenen Schaden auszugleichen. Im Verlauf des Prozesses zahlte der Angeklagte bereits etwa 16.000 Euro.
Osterburg war langjähriger Vorsitzender der Grünen-Fraktion in dem Hamburger Kommunalparlament und zog sich 2019 aus der Bezirkspolitik zurück. Die Untreuetaten wurden erst danach entdeckt, weil Unregelmäßigkeiten in Spesenabrechnungen der Fraktion auffielen. Diese lösten Ermittlungen aus.
bro/cfm