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Frühere IS-Anhängerin Laura H. in Frankfurt am Main zu Bewährungsstrafe verurteilt

Eine 33-Jährige, die 2016 mit ihren kleinen Söhnen zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) reiste, ist vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach Laura H. am Montag der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation schuldig. Außerdem habe sie die Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt und sich an der Transaktion von 27.000 Euro ins IS-Gebiet beteiligt.

H. sei im Alter von 17 Jahren zum Islam konvertiert und habe sich dann einer radikal-islamistischen Glaubenseinstellung zugewandt, teilte das Gericht mit. 2011 habe sie nach islamischem Ritus Ahmed D. geheiratet. Dieser hatte Kontakte zur Dschihadistengruppe Al-Schabab, weswegen in Großbritannien ein Einreiseverbot gegen ihn verhängt wurde. Mit D. sei H. nach Ägypten gezogen.

Nach dem Sturz der dortigen Regierung von Mohammed Mursi sei D. festgenommen worden und sofort nach seiner Entlassung in der Türkei wegen Terrorverdachts wieder festgenommen worden - diesmal auf Grundlage einer Interpol-Fahndung. Durch einen Gefangenenaustausch kam er schließlich nach Syrien, wo er sich nach Gerichtsangaben dem IS anschloss.

H. habe sich entschlossen, ihm mit den beiden Söhnen im Kleinkindalter zu folgen. Sie sei 2016 mithilfe von Schleusern ebenfalls nach Syrien gereist. 2016 und 2017 habe die Familie in Rakka in einer Wohnung gelebt, deren Miete teilweise der IS bezahlt habe. Laura H. soll in Syrien an einer Informationsveranstaltung eines IS-Frauenbataillons teilgenommen und einen Glaubenskurs absolviert haben.

Außerdem habe sie Kuchen gebacken und Desserts zubereitet und auf IS-Märkten verkauft. Durch das Führen des gemeinsamen Haushalts habe sie Ahmed D. ermöglicht, sich auf seine Arbeit für den IS zu konzentrieren.

Da es in Rakka immer gefährlicher wurde, ging sie in eine andere Stadt und wollte das IS-Gebiet verlassen. Dann sei jedoch ihr Mann bei einem Bombenangriff getötet worden. Daraufhin habe Laura H. ein anderes IS-Mitglied geheiratet, teilte das Gericht weiter mit, und sei im Herrschaftsgebiet der Miliz geblieben.

Ende 2018 sei sie mit ihren inzwischen drei Kindern von dort geflohen. Sie habe sich kurdischen Sicherheitskräften ergeben und sei in ein kurdisches Flüchtlingslager gekommen. Im November 2019 holte Deutschland sie zurück. Es war damals die erste Rückholaktion einer erwachsenen IS-Anhängerin.

Trotz des Gewichts der Taten sah das Gericht nun auch strafmildernde Umstände - etwa die Tatsache, dass sie umfassend gestand und bereute. Schon im kurdischen Lager habe sie sich unter Gefährdung ihres Lebens vom IS losgesagt und mit deutschen und ausländischen Behörden kooperiert, hieß es weiter. In Deutschland habe sie sich mit ihren Kindern wieder in das gesellschaftliche Leben integriert. 

Seit ihrer Rückkehr habe sie eine "durchweg positive Entwicklung genommen". H. sei nicht vorbestraft und habe seit ihrer Festnahme keine weiteren Straftaten begangen. Zudem sei ihr während der Zeit im Lager "unter schwierigsten Lebensbedingungen" das von ihr begangene Unrecht teilweise verdeutlicht worden. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt kann dagegen noch Revision einlegen. Darüber würde dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.

smb/bfi