Das spektakuläre Münchner Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannenfall ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Landgericht München I sprach den Angeklagten Manfred G. am Freitag frei, nachdem der Fall einer 2008 in ihrer Badewanne tot aufgefundenen Frau neu aufgerollt worden war. Neue Gutachten ließen große Zweifel an seiner Schuld aufkommen. G. hatte zuvor allerdings schon mehr als 13 Jahre in Haft gesessen.
Das Gericht hob nun das Urteil von 2012 auf, in dem G. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Für die Jahre im Gefängnis wird der frühere Hausmeister der Wohnanlage, in der die Tote lebte, nun aus der Staatskasse entschädigt. Sowohl seine Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten zuvor den Freispruch gefordert.
smb/cfm