Weil er nach einer gemeinsamen Feier eine Frau erwürgte, ist ein 44-Jähriger am Dienstag vom Landgericht Bremen zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ging nach Angaben eines Sprechers von einem Totschlag aus. Die Richterinnen und Richter sahen es demnach als erwiesen, dass sich der Beschuldigte von seinem Opfer zurückgewiesen fühlte, und sprachen von einem Femizid.
Laut Anklageschrift hatte sich der 44-Jährige eine Liebesbeziehung mit der Getöteten gewünscht. Unmittelbar vor der Tat im Mai vergangenen Jahres besuchten beide eine Feier, die der Angeklagte in dem Glauben verließ, die Frau und ein anderer Mann hätten sexuelles Interesse aneinander. Er wartete vor der Wohnung der Frau und verwickelte sie nach ihrer Rückkehr in einen Streit.
Bei der folgenden nächtlichen Auseinandersetzung in der Wohnung der Frau schlug der Beschuldigte sie zunächst, dann drückte er ihr ein Kissen auf das Gesicht und erwürgte sie. Nach Angaben des Gerichtssprechers sahen die Richterinnen und Richter die Anklagevorwürfe letztlich als bestätigt an.
bro/cfm