Frankreich will die Rückgabe von Nazi-Raubkunst aus öffentlichen Sammlungen an die Nachfahren der ursprünglichen Besitzer erleichtern. Der Senat befasst sich von Dienstag an mit einem Rahmengesetz, das die Herausgabe eines Werks aus einem staatlichen Museum vereinfacht. "Die Kulturgüter zu finden und sie den Nachfahren zurückzugeben, ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Erinnerung an die Geschichte der jüdischen Familien, die beraubt wurden", betont Kulturministerin Rima Abdul Malak.
Bislang können Werke aus öffentlichen Sammlungen nur zurückgegeben werden, wenn das Parlament eine Ausnahmeregelung verabschiedet. So wurde im Februar 2022 eigens ein Gesetz erlassen, um die Rückgabe von 15 Werken aus öffentlichen Sammlungen zu ermöglichen, darunter ein Gemälde von Gustav Klimt, das sich im Musée d'Orsay befand.
Das neue Rahmengesetz für die "Rückgabe von Kulturgütern, die im Zusammenhang mit antisemitischen Verfolgungen geraubt wurden" gibt dem Staat die Möglichkeit, selber die Initiative zu ergreifen. Für die Rückgabe ist demnach keine Abstimmung des Parlaments mehr nötig, sondern lediglich eine Entscheidung einer Expertenkommission. Eine finanzielle Entschädigung der Nachfahren ist nach dem Rahmengesetz ebenfalls möglich.
Das neue Gesetz umfasst Werke, die zwischen 1933 und 1945 auf verschiedene Weise enteignet wurden, etwa durch Zwangsverkäufe und Beschlagnahmung. Es muss anschließend noch von der Nationalversammlung verabschiedet werden. Dabei wird mit einer breiten Mehrheit gerechnet.
Zuletzt waren im April zwei Gemälde und eine Skulptur aus dem 15. Jahrhundert an die Nachfahren der ursprünglichen Besitzer übergeben worden. Die beiden Gemälde waren zeitweise in der Sammlung des führenden Nationalsozialisten Hermann Göring gewesen. Das Kulturministerium hatte 2019 eine Abteilung eingerichtet, die aktiv nach rechtmäßigen Eigentümern von Raubkunst suchen sollte.
kol/oer