Die Stadt Frankfurt am Main muss Schadenersatz für ein Auto zahlen, das durch einen herabfallenden Ast einen Totalschaden erlitt. Die Stadt habe eine Kronenuntersuchung des Baums pflichtwidrig unterlassen, urteilte das Frankfurter Oberlandesgericht laut Mitteilung vom Donnerstag. Grundsätzlich müssen auch ältere und geschädigte Bäume nur einmal im Jahr kontrolliert werden, in Einzelfällen sind aber kürzere Intervalle nötig. (Az.: 1 U 310/20)
Im August 2019 parkte die Klägerin in einem Wohngebiet. Von einer Robinie auf dem Bürgersteig brach in der Nacht ein Ast ab und fiel auf das Fahrzeug. Dieses wurde dabei komplett beschädigt. Die Stadt hatte den Baum zuletzt im August 2018 kontrolliert.
Das Landgericht verurteilte die Stadt zur Zahlung von rund 6500 Euro. Diese Entscheidung bestätigten die Richter am Oberlandesgericht nun. Da die Stadt trotz sichtbarer gesundheitlicher Schäden des Baums die Krone nicht gesondert untersuchte, muss sie haften.
Dass sie die im öffentlichen Straßenraum stehenden Bäume einmal im Jahr kontrolliert, sei nicht pflichtwidrig, erklärte das Oberlandesgericht. In begründeten Fällen sehe die Richtlinie aber kürzere Intervalle und besondere Untersuchungen vor. Dies habe in diesem Fall vorgelegen.
Die Krone sei nach Angaben eines Sachverständigen "ausgesprochen schütter" und mit einer gesunden Robinie nicht vergleichbar gewesen. Schon bei der vorherigen Kontrolle hätte dies auffallen müssen, das Erscheinungsbild habe sich nicht erst seit der vorherigen Untersuchung entwickeln können. Auch wegen der Trockenheit 2018 seien zusätzliche Kontrollen nötig gewesen.
ald/cfm