Das Heizungsgesetz tritt am 1. Januar in Kraft - und auch die geplante Förderung soll pünktlich zu diesem Termin starten. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte am Freitag mit, die reformierte Förderrichtlinie sei im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Bereits ab sofort könne damit der Austausch von Heizungen beauftragt, der Förderantrag dann später nachgereicht werden.
Die Förderanträge können demnach ab Ende Februar bei der Förderbank KfW eingereicht werden - auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden. Möglich wird dies laut Wirtschaftsministerium durch eine befristete Übergangsregelung für den Heizungstausch, die ausnahmsweise eine nachträgliche Antragstellung ermöglicht.
Das Heizungsgesetz - offiziell: Gebäudeenergiegesetz - soll den Umstieg aufs klimafreundlichere Heizen beschleunigen. Neu eingebaute Anlagen müssen danach zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden; klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten. Dies gilt allerdings zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.
30 Prozent Förderung soll erhalten können, wer eine klimafreundliche Heizung einbaut. Weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Außerdem gibt es einen "Klima-Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Die Säulen sind kombinierbar auf maximal 70 Prozent.
"Der Start der Förderung ist ein wichtiges Signal: Bei Investitionen in klimafreundliche Heizungen greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land unter die Arme und unterstützen mit großer finanzieller Kraft des Staates", erklärte dazu Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne). "Das ist entscheidend, denn wir müssen beim Klimaschutz im Gebäudebereich vorankommen, und zwar so, dass es für die Menschen machbar ist", betonte er weiter.
Habeck äußerte sich erleichtert, dass es trotz der Haushaltsengpässe "gelungen ist, die Gelder im Klima- und Transformationsfonds dafür zu sichern". Weiter hob er hervor: "Wichtig ist mir, dass die neue Förderung erstmals sozial ausgerichtet ist. Wer wenig verdient, erhält eine höhere Förderung." Ziel der Maßnahmen ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu senken.
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