Tragödie in der Tiermastanlage! In einer Mastanlage in Sachsen-Anhalt kam es zu einem verheerenden Brand, bei dem schätzungsweise 20.000 Schweine ums Leben kamen. Das Großfeuer brach am späten Nachmittag aus und erfasste 10 bis 14 Ställe der weitläufigen Anlage. Die Feuerwehr wurde mit einem Großaufgebot von zwölf Wehren und 150 Einsatzkräften zur Brandbekämpfung gerufen. Unterstützung erhielten sie von mehreren Tierärzten, die jedoch vielen Tieren nicht mehr helfen konnten. So ist die Lage:
Ein Sprecher der Rettungsleitstelle berichtete, dass zwei Feuerwehrleute während des stundenlangen Einsatzes leicht verletzt wurden. Die Löscharbeiten gestalteten sich bis tief in die Nacht als schwierig, und die Flammen blieben unkontrolliert.
Die Mastanlage, die etwa 80 Kilometer nördlich ihrer Lokalität liegt, ist mit Fotovoltaik-Anlagen auf vielen Dächern ausgestattet, was die Löschversuche erschwerte. Hinzu kam eine starke Rauchentwicklung, die die Einsatzkräfte behinderte. Die Behörden mussten eine Gefahrenmeldung für die Bevölkerung herausgeben. Für die Feuerwehrleute war es auch emotional eine große Belastung: Sie konnten nur einige Ställe rechtzeitig öffnen, wodurch viele Tiere während des Einsatzes frei herumliefen. Dennoch verendete fast ein Drittel der insgesamt 64.000 Tiere der Anlage in den Flammen. Die Ursache des Brands ist bislang ungeklärt, die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Der entstandene Schaden wird auf mindestens eine Million Euro geschätzt.
Die Mastanlage in Binde war bereits vorher in das Visier von Anwohnern und Tierschützern geraten. Vor drei Jahren ereignete sich ein ähnliches Feuer, welches einen Schaden von 50.000 Euro verursachte. Im letzten Sommer konnte die Stadt Arendsee einen juristischen Erfolg gegen die Betreiber der Anlage verbuchen, als das Verwaltungsgericht Magdeburg die im Jahr 2013 erteilte Genehmigung der Anlage aufhob. Der Grund dafür war unter anderem das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch eine nachträglich erteilte Baugenehmigung wurde für nichtig erklärt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.