Die FDP-Bundestagsfraktion will der Kindergrundsicherung nur unter Bedingungen zustimmen. Es gebe "noch viele offene Fragen" zu dem vergangene Woche im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne), sagte der erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagausgabe). Dabei gehe es darum, ob Bürokratie wirksam abgebaut wird" und "die neue Administration und Behördenaufteilung so wirklich funktioniert".
Das Gesetzgebungsverfahren werde auf jeden Fall "noch einige Zeit dauern", sagte Vogel. Er forderte zudem als Bedingung für eine Zustimmung, dass die Kindergrundsicherung in ein Gesamtkonzept zur Stärkung von Arbeitsanreizen im Sozialstaat eingebettet werde.
Der FDP-Politiker erinnerte dabei an eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP, wonach eine wissenschaftliche Kommission ein Reformkonzept für stärkere Arbeitsanreize erarbeiten soll. "Wir können die Kindergrundsicherung erst dann im Bundestag beschließen, wenn auch die Ergebnisse dieses Forschungsauftrages vorliegen und eingearbeitet sind", sagte Vogel.
Öffentlich ist von der Kommission bisher wenig bekannt. Laut "FAZ" ist das Münchner Ifo-Institut daran beteiligt. Die Projektlaufzeit sei mit März bis Dezember 2023 angegeben.
Im Koalitionsvertrag hatten die Ampelparteien vereinbart, eine Reform auf den Weg zu bringen, "die Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Wohngeld und gegebenenfalls weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen" besser aufeinander abstimmt, um Arbeitsanreize stärken. Deswegen könne die Kindergrundsicherung nicht ohne Rücksicht darauf beschlossen werden, argumentierte Vogel.
Mit der Kindergrundsicherung will die Ampel-Regierung Familienleistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag neu ordnen und für Berechtigte leichter zugänglich machen. Nach langem Streit zwischen Familienministerin Paus und Finanzminister Christian Lindner (FDP) über die Finanzierung hatte das Bundeskabinett in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf beschlossen und diesen auf den Weg ins parlamentarische Verfahren gebracht.
Bedenken wegen organisatorischer Schwierigkeiten hatten zuvor neben der Bundesagentur für Arbeit vor allem die kommunalen Spitzenverbände geäußert, die für die Jobcenter im Bürgergeldsystem mit zuständig sind. Der Deutsche Landkreistag hatte sogar vor einem "Verwaltungsdesaster" durch neue Doppelstrukturen von Jobcentern und Familienkassen gewarnt.
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