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Fast 240 Verfahren wegen Bundesnotbremse in Karlsruhe

Verfassungsrechtler sieht gute Erfolgschancen für Klagen

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bis Freitagnachmittag 239 Verfahren im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz eingegangen. Die Verfassungsbeschwerden und Eilanträge richteten sich vor allem gegen die Ausgangsbeschränkungen auch im Zusammenhang mit Kontaktbeschränkungen, teilweise aber auch gegen das ganze Gesetz, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Am Vortag waren es noch 202 Verfahren gewesen.

Geklagt haben unter anderem die Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion, mehrere AfD-Abgeordnete sowie Verbände und Einzelpersonen. Das Infektionsschutzgesetz sieht bundeseinheitliche Regeln für Regionen vor, in denen der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen über 100 liegt.

Er sehe gute Erfolgschancen für die Beschwerden, sagte der Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, Josef Franz Lindner, den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Freitag. "Maßnahmen wie die Ausgangssperre, die auf einer fragwürdigen Inzidenzzahl basiert und keine Ausnahmeregelung für geimpfte oder genesene Personen beinhaltet, sind klar unverhältnismäßig und eine eklatante Verletzung der Grundrechte."

Lindner rechnet demnach damit, dass das Bundesverfassungsgericht schon in den kommenden zwei bis drei Wochen darüber entscheiden werde, ob Teile der Notbremse vorläufig ausgesetzt werden müssten.

by Axel Heimken