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Fahrraddemo von Fridays for Future auf Autobahnen bei Hannover bleibt verboten

Oberverwaltungsgericht: Alternativroute über Bundesstraßen ist verhältnismäßig

Eine von der Klimaschutzbewegung Fridays for Future geplante Fahrraddemonstration über die Autobahnen 7 und 37 bei Hannover bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht im niedersächsischen Lüneburg bestätigte nach Angaben vom Donnerstag in einem Eilverfahren eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Hannover. Zur Begründung verwiesen die Richter in dem unanfechtbaren Beschluss auf die Unfallgefahr in Folge der zu erwartenden Staubildung.

Die von der zuständigen Versammlungsbehörde genehmigte Ersatzroute über Bundesstraßen mitsamt einer Zwischenkundgebung an der A7 sei im vorliegenden Fall verhältnismäßig und nicht zu beanstanden. In jedem Einzelfall müsse eine Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und öffentlicher Sicherheit erfolgen, betonte das Gericht. Die von der Behörde dabei vorgeschlagene Alternativroute sei ein "nicht zu beanstandender Ausgleich", der es erlaube, "in ähnlich öffentlichkeitswirksamer Weise" für ihr Anliegen zu werben.

Am Freitag wollen regionale Aktivisten der Klimaschutzbewegung von Hildesheim aus per Fahrrad zu einer Kundgebung in Hannover fahren, um für eine Verkehrswende und gegen den Neubau von Autobahnen zu protestieren. Die Aktion ist Teil einer Fahrradsternfahrt von Fridays for Future, bei der Demonstranten auch in anderen Städten starten. Die Gruppe aus Hildesheim wollte ursprünglich neben Bundesstraßen auch ein Teilstück der A7 und A37 nutzen. Laut Gericht erwarten die Initiatoren etwa 600 bis 800 Teilnehmer.

by INA FASSBENDER