Deutschland hat einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge nicht genug für den Naturschutz getan. Die europäischen Richterinnen und Richter entschieden am Donnerstag in Luxemburg, dass Deutschland gegen Verpflichtungen aus der Habitatrichtlinie verstoßen habe. 88 von 4606 Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung seien nicht rechtzeitig als besondere Schutzgebiete ausgewiesen worden. Zudem seien dort keine detaillierten Erhaltungsziele festgelegt worden. (Az. C-116/22)
Das europäische Recht sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten bestimmte Bereiche als Schutzgebiete ausweisen und Ziele und Maßnahmen festlegen sollen, um die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Die EU-Kommission rügte einige Verstöße Deutschlands gegen diese Pflichten und zog im Februar 2022 vor den Gerichtshof.
Dort bekam sie nun teilweise Recht. Der EuGH stellte bereits mehrmals Verstöße von Ländern gegen den Naturschutz fest. 2019 und 2020 entschied er, dass Portugal und Griechenland ihre Pflichten in dem Bereich verletzt hätten. Im Juni 2022 erklärte er, dass die Slowakei mehr für den Schutz von Auerhühnern tun müsse.
smb/cfm