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Europäischer Gerichtshof befasst sich mit deutscher Asylpolitik

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit der deutschen Asylpolitik. Es geht um die Frage, ob Menschen aus der afghanischen Provinz Nangarhar in Deutschland subsidiären Schutz bekommen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim muss darüber entscheiden und fragt den EuGH, welche Kriterien angelegt werden. (Az. C-901/19)

In Mannheim klagten zwei Asylbewerber, die aus Nangarhar stammen und deren Asylanträge abgelehnt wurden. In der Provinz herrscht ein bewaffneter Konflikt - dennoch gilt sie nicht als so gefährlich, dass die Voraussetzungen für subsidiären Schutz bislang gegeben waren. Der VGH glaubt aber, dass viele Umstände auf eine nicht mehr hinnehmbare Gefahr für die Zivilbevölkerung hinweisen. Der zuständige Generalanwalt am EuGH legt nun seine Schlussanträge vor.

by INA FASSBENDER