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EuGH verbietet Abschalteinrichtung für Diesel-Pkw

Motorschutz keine Rechtfertigung

Autohersteller dürfen keine Abschalteinrichtungen nutzen, die gezielt die Abgaswerte auf dem Prüfstand verbessert. Auch das Ziel, damit Verschleiß und Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann eine solche Abschaltvorrichtung nicht rechtfertigen, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Nach Volkswagen müssen damit vermehrt auch andere Hersteller mit Schadenersatzforderungen rechnen. (Az: C-693/18 CLCV und weitere)

Anlass des EU-weit geltenden Grundsatzurteils ist ein Strafverfahren in Frankreich gegen einen Autohersteller. Dieser nutzt für seine Diesel-Pkw Abschalteinrichtungen. Dabei erkennt die Steuerungssoftware, ob sich das Auto auf dem Prüfstand befindet. Sie erhöht dann über ein Ventil die Abgasrückführung in den Motor und verbessert so die Emissionswerte.

Der EuGH stellte nun klar, dass es sich trotz der Softwaresteuerung um eine "Abschalteinrichtung" handelt. Diese sei nach EU-Recht auch dann unzulässig, "wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern". Rechtfertigen lasse sich eine Abschalteinrichtung nur, um "unmittelbare Beschädigungsrisiken" zu vermeiden, "die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen".

by THOMAS KIENZLE