Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr), ob eine medizinische Behandlung im Ausland vom nationalen Gesundheitssystem erstattet werden muss, wenn die Behandlung aus religiösen Gründen nicht in der Heimat erfolgte. Geklagt hatte ein Zeuge Jehovas aus Lettland, dessen Sohn mit einer lebensbedrohlichen Herzkreislauferkrankung geboren wurde. (Az. C‑ 243/19)
Das Kind musste operiert werden. In Lettland konnte der Eingriff aber nur mithilfe einer Bluttransfusion erfolgte, die der Vater wegen seines Glaubens ablehnt. Er beantragte beim Gesundheitsdienst, die Kosten für eine Operation in Polen zu übernehmen, wo sie ohne Bluttransfusion vorgenommen werden kann. Der lettische Gesundheitsdienst lehnte ab, woraufhin der Vater wegen Diskriminierung vor Gericht zog. Der oberste lettische Gerichtshof bat den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts.
by INA FASSBENDER