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EuGH: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann gerechtfertigt sein

Arbeitgeber muss aber Beeinträchtigung unternehmerischer Freiheit nachweisen

Ein Verbot des Tragens von religiösen Symbolen wie dem Kopftuch am Arbeitsplatz kann unter Umständen gerechtfertigt sein. Der Arbeitgeber müsse aber nachweisen, dass ohne eine solche Politik der Neutralität seine unternehmerische Freiheit beeinträchtigt würde, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. In den behandelten Fällen ging es um zwei Musliminnen aus Deutschland. (Az. C-341/19 und C-804/18)

Eine der Frauen arbeitet als Kassiererin in einer Drogerie, die andere als Heilerziehungspflegerin in einer Kita. Da ihnen das Tragen des islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz untersagt wurde, zogen sie vor deutsche Gerichte. Diese baten den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

by INA FASSBENDER