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EuGH: Großbritannien darf Kernkraftwerk staatliche Hilfen gewähren

Maßnahmen sind mit europäischem Binnenmarkt vereinbar

Staatliche Beihilfen für den Neubau eines Atomkraftwerks sind mit den Regeln des europäischen Binnenmarkts vereinbar. Es sei nicht erforderlich, "dass mit der geplanten Beihilfe ein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt wird", entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Das Gericht wies damit eine Klage Österreichs zurück. (Az. C-594/18 P)

Konkret ging es um den britischen Reaktor Hinkley Point C, für den die EU-Kommission im Jahr 2014 Beihilfen Großbritanniens genehmigt hatte. Das Kernkraftwerk soll 2023 in Betrieb gehen und 60 Jahre lang laufen. Großbritannien vereinbartet mit dem Betreiber, einer Tochter der französischen Elektrizitätsgesellschaft EDF, drei Hilfen - Maßnahmen zur Preisstabilität, eine Kreditgarantie und Ausgleichszahlungen für den Fall einer vorzeitigen Abschaltung aus politischen Gründen.

Österreich wollte mit seiner Klage erreichen, dass die Genehmigung dieser Maßnahmen für nichtig erklärt wird. Im Juli 2018 wies das EU-Gericht die Klage ab. Dagegen legte Österreich Rechtsmittel vor dem EuGH ein, der nun den ursprünglichen Beschluss der Kommission bestätigte.

Im Kern sei "über die bislang nicht entschiedene Frage zu befinden", ob der Bau eines Kernkraftwerks in den Genuss von der Kommission genehmigter staatlicher Beihilfe kommen könnte, hieß es. Der Gerichtshof bejahte diese Frage. Der Grundsatz des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit stehe dem nicht entgegen.

by INA FASSBENDER