Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit dem Anspruch auf Krankenversicherung in einem anderen EU-Land. Konkret geht es um einen Italiener, der zu seiner Frau nach Lettland zog und dort nicht ins öffentliche Gesundheitssystem aufgenommen wurde. Der lettische Oberste Gerichtshof fragte den EuGH, ob das mit EU-Recht vereinbar ist. (Az. C-535/19)
Der Mann war zunächst arbeitslos. Deswegen weigerte sich der Gesundheitsdienst, ihn aufzunehmen. In Lettland müssen erwerbslose EU-Bürger in den ersten fünf Jahren bislang selbst für ihre Gesundheitsversorgung aufkommen. Der zuständige EuGH-Generalanwalt legt dazu nun seine Schlussanträge vor.
by INA FASSBENDER