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EU verständigt sich auf Haushalt für kommendes Jahr

Einigung würde bei Kompromiss mit Polen und Ungarn Notbudget noch verhindern

Die EU-Staaten und das Europaparlament haben sich auf einen Haushalt für das kommende Jahr verständigt. Wie beide Seiten am Freitag mitteilten, kann das 166 Milliarden Euro schwere Budget aber nur in Kraft treten, wenn Ungarn und Polen ihre Blockade beim mehrjährigen EU-Finanzrahmen aufgeben. De facto hält sich die EU mit der Vereinbarung die Option offen, das neue Jahr doch noch ohne einen Nothaushalt zu beginnen.

Ungarn und Polen hatten Mitte November ihre Zustimmung zu einem 1,8 Billionen Euro schweren Finanzpaket aus dem EU-Haushaltsrahmen für die kommenden sieben Jahre und dem Corona-Hilfsfonds verweigert. Grund sind Pläne, EU-Gelder bei Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundsätze künftig zu kürzen.

Ohne Einigung mit Warschau und Polen stehen nicht nur die 750 Milliarden Euro schweren Corona-Hilfen in Frage; die EU müsste das neue Jahr auch mit einem Nothaushalt mit deutlichen Kürzungen in vielen Programmen beginnen. Laut EU-Kommission stünden dann 25 bis 30 Milliarden Euro weniger zur Verfügung. Eine Lösung für den Finanzstreit wird nun beim EU-Gipfel Ende kommender Woche gesucht.

Um sich die Option eines regulären Haushalts offen zu halten, trieben der deutsche EU-Vorsitz und das Parlament die Gespräche über das Budget für 2021 voran. Denn dieses muss nach geltenden Fristen bis zum Montag beschlossen sein. Sonst hätte das gesamte Verfahren von vorne beginnen müssen. Die Zeit für ein reguläres Budget wäre dann zu knapp gewesen und ein Nothaushalt unvermeidlich.

Laut EU-Rat verständigten sich die EU-Staaten und das Parlament für 2021 nun auf ein Budgetvolumen von 166,1 Milliarden Euro. Der deutsche EU-Botschafter Michael Clauß sprach von einem "guten Ergebnis". Nun sei noch das Ende der Blockade durch Ungarn und Polen nötig, um ab Januar einen regulären Haushalt zu ermöglichen. "Andernfalls droht ab Anfang nächsten Jahres eine drastische Kürzung der EU-Finanzierung."

by Kenzo TRIBOUILLARD