Das Post-Brexit-Abkommen kann am 1. Januar vorläufig in Kraft treten. Die Botschafter der 27 EU-Mitgliedstaaten gaben am Montag bei einem Treffen in Brüssel grünes Licht für die vorläufige Anwendung, wie ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Kurz zuvor hatte auch das Bundeskabinett der Vereinbarung zwischen der EU und Großbritannien zugestimmt.
Auf den Vertrag hatten sich beide Seiten am 24. Dezember nach langem Ringen verständigt. Die Zustimmung der Regierungen der EU-Staaten ist Voraussetzung dafür, das Abkommen vorläufig in Kraft zu setzen. Für einen regulären Ratifizierungsprozess auch unter Einbeziehung des EU-Parlaments reicht die Zeit bis zum Jahresende nicht mehr aus. Daher sollen die vereinbarten Regeln zunächst provisorisch in Kraft gesetzt werden.
Das Abkommen sieht einen Handel ohne Zölle vor, wenn Großbritannien am Freitag den EU-Binnenmarkt verlässt. Gleichzeitig regelt es Fragen wie die künftige Polizei- und Justizzusammenarbeit oder die soziale Absicherung von Bürgern beider Seiten.
Das britische Parlament soll in einer Sondersitzung am 30. Dezember über den Vertrag abstimmen. Eine Billigung durch die Abgeordneten gilt als sicher. Die oppositionelle Labour-Partei hat bereits angekündigt, für das Abkommen zu stimmen.
by OLI SCARFF