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EU plant Führerschein-Hammer – Millionen Deutsche betroffen!

Die Europäische Union beabsichtigt, das bestehende Straßenverkehrsrecht zu überarbeiten. Dieses Vorhaben könnte erhebliche Konsequenzen für Millionen von Autofahrern in Deutschland mit sich bringen. Ein erster Entwurf ist bereits vom Verkehr- und Fremdenverkehrsausschuss des Europäischen Parlaments besprochen worden und könnte kurzfristig umgesetzt werden. Was genau steht auf dem Plan?

Geplante Änderungen im Überblick

Unter anderem sind gestaffelte Tempolimits je nach Altersgruppen im Gespräch. So könnte es sein, dass Fahranfänger auf Autobahnen nicht schneller als 90 km/h fahren dürfen, was Überholmanöver quasi ausschließen würde. Nach Ablauf der Probezeit müsste dann eine erneute Fahrprüfung für die Ausstellung eines regulären Führerscheins absolviert werden. Darüber hinaus könnten für Fahranfänger nächtliche Fahrverbote von Mitternacht bis 6 Uhr morgens eingeführt werden. Für ältere Autofahrer ist eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins geplant. Ab 60 Jahren wäre der Führerschein dann nur noch sieben Jahre, ab 70 Jahren fünf Jahre und ab 80 Jahren lediglich zwei Jahre gültig. Im Anschluss müsste der Führerschein nach medizinischen und psychologischen Tests auf eigene Kosten erneuert werden, wobei die EU über die Neuerteilung entscheidet.

Weitere angedachte Modifikationen

Auch eine Gewichtsgrenze für den PKW-Führerschein der Klasse B wird diskutiert. Diese läge bei 1.800 Kilogramm und wäre mit einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h verbunden. Größere Fahrzeuge würden einen speziellen Führerschein der Klasse “B+” erfordern, der erst ab einem Alter von 21 Jahren erworben werden kann. Mit diesen Änderungen zielt die EU darauf ab, das Fahren von SUVs und großen Fahrzeugen für unter 21-Jährige zu erschweren oder gar unmöglich zu machen.

Der Entwurf sieht zudem eine Harmonisierung von Bußgeldern auf EU-Ebene vor. Wie andere Fraktionen auf den Entwurf reagieren, ist noch unklar, da einige den vorgeschlagenen Gesetzentwurf als zu weitreichend ansehen. Der Entwurf wird im Parlament sowie den Mitgliedsstaaten diskutiert und muss anschließend von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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