Nach großen Diskussionen bereits im Vorfeld hat die Europäische Kommission ihren Gesetzentwurf zur Gentechnik in der Landwirtschaft vorgestellt. Die Behörde empfiehlt darin weitreichende Lockerungen für bestimmte mit Gentechnik gezüchtete Pflanzenarten, wie sie am Mittwoch in Brüssel mitteilte. Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen den Vorschlag jetzt diskutieren und Kompromisse finden.
Der Gesetzestext sieht vor, dass Lebensmittel auf Basis gentechnisch veränderter Pflanzen in Zukunft nicht mehr gekennzeichnet werden müssen, wenn die Veränderungen auch natürlich oder durch konventionelle Züchtungen entstehen könnten. Konkret geht es um sogenannte Neue Genomische Verfahren (NGT), mit denen präzise Eingriffe an der DNA einer Pflanze möglich sind.
Die Kommission erhofft sich durch NGT-Verfahren neue Pflanzensorten, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Zudem sollen schneller neue Sorten auf den Markt kommen.
Strengere Regeln sind hingegen weiterhin für Pflanzen vorgesehen, die genetisch bearbeitet worden sind und nicht gleichzusetzen sind mit konventionellen Züchtungen. Sie müssen weiterhin gekennzeichnet und einer Risikobewertung unterzogen werden. Ausdrücklich nicht gelten die neuen Bestimmungen für Pflanzen, denen Gene von artfremden Organismen übertragen wurden, hier sollen weiterhin die bestehenden sehr restriktiven Vorgaben angewandt werden.
Ausgenommen sind laut Gesetzentwurf außerdem Bio- und Ökobäuerinnen und Bauern. Dort soll der Einsatz von NGT-Pflanzen auch in Zukunft verboten bleiben. Genmodifiziertes Saatgut soll aus diesem Grund gekennzeichnet werden, zudem soll ein Register mit allen NGT-Produkten entstehen.
Die aktuelle Gesetzgebung stammt aus dem Jahr 2001. Seit dem seien Technologien entstanden, die es damals noch nicht gegeben habe, begründete die Kommission ihren Vorstoß. Eine Anpassung der Gesetzgebung an diese Veränderungen sei nötig geworden.
mb/pe