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Eu-Kommission muss sich noch einmal mit dem Nürburgring befassen

Europäischer Gerichtshof hat Zweifel an Bietverfahren

Der Streit um den Verkauf des Nürburgrings geht in die nächste Runde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg äußerte am Donnerstag Zweifel am Bietverfahren. Die EU-Kommission muss nun neu prüfen, ob der Verkauf der Rennstrecke im Jahr 2014 mit einer staatlichen Beihilfe verbunden war. Die Kommission habe zu Unrecht kein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, entschied das Gericht und gab den Klagen des Unternehmens Nexovation und des Vereins "Ja zum Nürburgring" teilweise statt. (Az. C-647/19 P und C-665/19 P)

Das Land Rheinland-Pfalz hatte den Nürburgring in den 2000er Jahren subventioniert, als der Ausbau zu einem riesigen Freizeitzentrum scheiterte. Nach der Insolvenz der Nürburgring GmbH 2012 wurde er an den Autozulieferer Capricorn verkauft. Das beim Bieten unterlegene Konkurrenzunternehmen Nexovation und "Ja zum Nürburgring" bemängelten, dass das Verfahren intransparent gewesen sei. Der Preis sei nicht marktgerecht gewesen, und Capricorn habe somit neue Beihilfen erhalten.

Sie legten bei der Kommission Beschwerde ein. Diese erklärte bestimmte Unterstützungsmaßnahmen 2014 im Nachhinein für unzulässig, entschied aber auch, dass Capricorn nichts zurückzahlen müsse und dass der Verkauf an Capricorn keine staatliche Beihilfe sei. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte diese Beurteilung, woraufhin Nexovation und "Ja zum Nürburgring" vor den EuGH zogen.

Dieser hob das EuG-Urteil nun teilweise auf und erklärte den Kommissionsbeschluss bezüglich der staatlichen Beihilfe für nichtig. Die Kommission sei damals zu Unrecht zu dem Schluss gekommen, dass Capricorn eine gesicherte Finanzierung von einer Bank habe, erklärte der EuGH. Dieser Fehler lasse Zweifel an der Diskriminierungsfreiheit des Bietverfahrens aufkommen.

by ALEXANDER KLEIN