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EU einig zu Sanktionen gegen China wegen Vorgehens gegen Uiguren

Insgesamt sechs Länder von Beschluss zu Menschenrechtsverstößen betroffen

Die EU-Staaten haben sich auf Sanktionen gegen China wegen des Vorgehens gegen die muslimische Minderheit der Uiguren in der chinesischen Provinz Xinjiang verständigt. Wie die Nachrichtenagentur AFP von Diplomaten erfuhr, gaben die Botschafter der Mitgliedstaaten am Mittwoch grünes Licht für ein Sanktionspaket zu Menschenrechtsverletzungen in insgesamt sechs Ländern. Im Falle Chinas sollen demnach vier Personen und eine Organisation auf die EU-Sanktionsliste gesetzt werden.

Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen sind in Xinjiang mindestens eine Million Uiguren und andere Muslime in hunderten Haftlagern eingesperrt. Dort sollen sie zur Aufgabe ihrer Religion, Kultur und Sprache gezwungen und teilweise auch misshandelt werden.

Die chinesische Regierung hatte diese Woche die EU vor Sanktionen wegen der Uiguren gewarnt. Peking werde dies als "Konfrontation" sehen, sagte der chinesische Botschafter bei der EU, Zhang Ming, am Dienstag. "Sanktionen, die auf Lügen basieren, könnten als Versuch interpretiert werden, bewusst Chinas Sicherheit zu untergraben."

Genaue Informationen über die Betroffenen der Sanktionen will die EU erst veröffentlichen, wenn diese formal am Rande des EU-Außenministertreffens am Montag beschlossen sind. Dort soll es Diplomaten zufolge aber keine Diskussion über die Entscheidung der EU-Botschafter mehr geben.

Die EU setzt für die Sanktionen einen erst im Dezember verabschiedeten Rechtsrahmen ein, durch den Menschenrechtsverletzungen weltweit besser geahndet werden sollen. Neben China sind von dem Beschluss auch Eritrea, Libyen, Nordkorea, Russland und der Südsudan betroffen. Insgesamt wollen die EU-Staaten nach AFP-Informationen rund ein dutzend Personen und mehrere Organisationen auf die EU-Sanktionsliste setzen.

Dabei werden gegen Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen Einreiseverbote verhängt und ihre möglichen Vermögen in der EU eingefroren. Bei Organisationen und Unternehmen werden gleichfalls Guthaben eingefroren und Geschäfte mit ihnen untersagt.

Erstmals hatte die EU ihre Menschenrechtssanktionen Anfang März im Fall des inhaftierten russischen Oppositionellen Alexej Nawalny eingesetzt. Dabei wurden vier leitende Vertreter des russischen Justiz- und Strafverfolgungssystems auf die EU-Sanktionsliste gesetzt.

by THIERRY CHARLIER