Der gemeinsamen EU-Fonds zur Bekämpfung der Pandemie-Folgen hat in Deutschland alle Hürden genommen. Nach dem Bundestag beschloss am Freitag auch der Bundesrat das entsprechende Ratifizierungsgesetz. Die Länderkammer votierte einstimmig für die Vorlage. Der sogenannte Eigenmittelbeschluss ermächtigt die Kommission, für den Wiederaufbaufonds bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen.
390 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfonds sollen den EU-Plänen zufolge als Zuschüsse verteilt werden, die restlichen 360 Milliarden Euro als Kredite fließen. Diese Gelder müssen von den Empfängern an die EU-Kommission zurückgezahlt werden, die dann damit die entsprechenden EU-Schulden tilgt. Insgesamt sollen die Corona-Schulden der EU bis zum Jahr 2058 zurückgezahlt sein. Wie genau, ist noch weitgehend offen.
Um höhere Beiträge der Mitgliedstaaten zu verhindern, soll die Tilgung über neue EU-Einnahmen finanziert werden: Beschlossen ist ab 2021 bereits eine Abgabe auf Plastikmüll. Geplant sind zudem eine Digitalsteuer, ein Aufschlag auf Importe aus Drittstaaten mit geringeren Umweltauflagen sowie eine Ausweitung des Emissionshandels auf Luft- und Schifffahrt.
Bis Donnerstag hatten nach Kommissionsangaben 16 der 27 Mitgliedstaaten den Eigenmittelbeschluss ratifiziert. Damit die Kommission mit der Schuldenaufnahme loslegen kann, müssen dies alle EU-Länder tun.
Die AfD-Fraktion im Bundestag hat angekündigt, gegen den deutschen Ratifizierungsprozess juristisch vorzugehen. Sie will beim Bundesverfassungsgericht Organklage einlegen und zugleich eine einstweilige Anordnung beantragen mit dem Ziel, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz vorerst nicht unterschreiben darf. Es würde dann zunächst nicht in Kraft treten.
by Aris Oikonomou