108702:

EU-Abgeordnete wollen deutlich strengeres Lieferkettengesetz als Bundesregierung

Schadensersatzansprüche und keine Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen

Den Abgeordneten im EU-Parlament schwebt ein deutlich strengeres Lieferkettengesetz vor als der Bundesregierung. Eine Entschließung, die am Montag im Plenum der Brüsseler Volksvertretung zur Debatte stand, sieht auch für kleine und mittlere Unternehmen weitreichende Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette vor. Die Parlamentarier fordern zudem, dass europäische Unternehmen auf Schadensersatz für Menschenrechts- und Umweltverstöße verklagt werden können.

Die Bundesregierung in Berlin hatte sich vergangene Woche nach mehrmonatiger Verzögerung auf ein Lieferkettengesetz für Deutschland geeinigt. Ab 2023 drohen großen deutschen Firmen demnach Millionenstrafen, wenn sie nicht "in angemessener Weise" gegen Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten vorgehen. Betroffen wären zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten und ab 2024 auch Firmen ab 1000 Beschäftigten.

Die Europäische Kommission hatte angekündigt, in diesem Jahr ebenfalls ein solches Gesetz für die gesamte EU vorzuschlagen. Das Europaparlament legt dafür diese Woche seine Prioritäten fest. Neben großen Unternehmen sollen demnach auch börsennotierte sowie "kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Risiko" den Sorgfaltspflichten unterworfen sein.

Die Abgeordneten fordern, dass diese Pflichten die "gesamte Lieferkette umfassen und dabei einen risikobasierten Ansatz verfolgen" sollen. In Risiko-Sektoren sollen also auch mittelbare Zulieferer und Subunternehmer von EU-Firmen deren Verantwortung unterliegen. Der Geltungsbereich des deutschen Gesetzesentwurfs ist hier deutlich eingeschränkter.

Anders als die Bundesregierung sprechen sich die EU-Abgeordneten zudem für strenge Haftungsregeln aus. Ein Unternehmen, das negative Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt verursacht oder dazu beigetragen hat, soll zu "finanzieller oder nicht finanzieller" Entschädigung verpflichtet sein. Auch der Fokus auf den Umweltschutz ist im deutschen Gesetzesentwurf in diesem Ausmaß nicht enthalten.

Die Entschließung des EU-Parlaments soll am Mittwoch angenommen werden. Änderungen sind bis dahin noch möglich. Konservative und rechte Fraktionen drängen zum Beispiel auf weitreichendere Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.

Der eigentliche EU-Gesetzgebungsprozess beginnt dann erst, wenn die Kommission tatsächlich ihren Vorschlag vorlegt, und wird voraussichtlich auch noch einige Zeit dauern. Das deutsche Gesetz wird voraussichtlich vorher in Kraft treten. Die Bundesregierung müsste gegebenenfalls nationale Regeln später an EU-Recht anpassen.

by MARVIN RECINOS